21.10.2003

Arbeitslosigkeit: Die Riester-Rente ist sicher

„Sorge für das Alter vor“, sagt die Politik. „Werde dabei aber nicht arbeitslos“, sagen das Gesetz und das Landessozialgericht Berlin. Dort hatte der Arbeitslose Andreas K. geklagt, nachdem das Arbeitsamt seinen Antrag auf Arbeitslosenhilfe abgelehnt hatte, weil er eine Kapitallebensversicherung besaß.

Zu viel Vermögen, befand das Amt. 45 000 Euro hatte K. in eine Kapitallebensversicherung eingezahlt, die Police sollte er nun vorzeitig zu Geld machen. Von der Versicherung bekäme Andreas K. aber nur den Rückkaufswert von 45 000 Euro ausbezahlt, also nur sein angespartes Geld ohne Zinsen. Vor dem Sozialgericht Berlin konnte sich K. erfolgreich wehren. Doch das Landessozialgericht entschied nun, dass K. seine Alterssicherung auflösen muss (Az. L 6 AL 16/03, nicht rechtskräftig).

Tipp: Mit Vermögen in Riester-Renten passiert das nicht. Wer Arbeitslosenhilfe beantragt, kann vom Arbeitsamt nicht gezwungen werden, erst die durch Riester-Verträge angesparte Alterssicherung zu verbrauchen. Das Riester-Vermögen ist gesetzlich gesichert.

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