Zurück zum Artikel

Ananassaft

01.08.2003

Zurück zur Tabelle

Beckers Bester Fußnote 16

Produktbild  Ananassaft
Beckers Bester
Anbieter und ProduktBeckers Bester Fußnote 16
Mindest-
haltbarkeits-
datum
(Angabe
laut Anbieter)
10.02.04
Zutaten-
verzeichnis
(Angabe
laut Anbieter)
Ananassaft, Stabilisator
Pektin
Mittlerer Preis
in Euro ca. /
Inhalt in Liter
Glasflasche1,50/1,0 MW
Karton
Mittlerer Preis
in Euro
pro Liter ca. Fußnote 1
1,50
test-QualitätsurteilMANGELHAFT (4,6)
test-KOMMENTARKein Frucht-
saft Fußnote 4, da Ananasaroma nicht wieder hergestellt.
Sensorische Experten-
beschreibung
(nicht bewertet)
Riecht und schmeckt nicht sehr deutlich nach Ananas; im Geruch kaum auffällig.
SENSORISCHES KONSUMENTEN-
URTEIL 30%
gut (2,0)
CHEMISCHE QUALITÄT 30%mangelhaft (4,6) Anmerkung
Aroma-
stoffe
mangelhaft Anmerkung Fußnote 8
Ananas-
fremde, unzulässige Inhalts-
stoffe
gut
Rückstände und Kontaminantensehr gut
MIKRO-
BIOLOGISCHE QUALITÄT 10%
gut (2,0)
VERPACKUNG 15%befriedigend (3,2)
DEKLARATION 15%mangelhaft (5,0) Fußnote 12
sehr gutSehr gut (0,5-1,5)
gutGut (1,6-2,5)
befriedigendBefriedigend (2,6-3,5)
ausreichendAusreichend (3,6-4,5)
mangelhaftMangelhaft (4,6-5,5)
  • Reihenfolge: Bei gleicher Note nach Alphabet.
    Prozentangaben:
    Gewichtungsanteil am test-Qualitätsurteil.
  • MW = Mehrweg.
    EW = Einweg.
  • Anmerkung Führt zur Abwertung (siehe „Ausgewählt, geprüft, bewertet“).
  • Fußnote 1 Aus der kostengünstigsten Angebotsform berechnet.
  • Fußnote 2 Im Sinne der Fruchtsaft-Verordnung. Fruchtsaft muss die charakteristische Farbe, das charakteristische Aroma und den charakteristischen Geschmack der Frucht, aus der er stammt, haben.
  • Fußnote 3 Im Sinne der Fruchtsaft-Verordnung. Zur Herstellung von Fruchtsaft dürfen nur frische, gesunde und reife Früchte verwendet werden. Die Verwendung verdorbener Früchte zur Saft- und Aromagewinnung ist nicht erlaubt.
  • Fußnote 4 Im Sinne der Fruchtsaft-Verordnung. Beim Konzentrieren von Fruchtsäften entweichen flüchtige Aromastoffe. Beim Rückverdünnen muss das Aroma mithilfe der flüchtigen Aromastoffe, die beim Konzentrieren des ursprünglichen Fruchtsaftes oder von Säften derselben Fruchtart aufgefangen worden sind, wiederhergestellt werden (Rearomatisierung).
  • Fußnote 5 Im Sinne der Fruchtsaft-Verordnung. Synthetische (naturidentische) Aromastoffe dürfen in Fruchtsäften nicht enthalten sein.
  • Fußnote 6 Für Direktsaft untypisches Aromaspektrum.
  • Fußnote 7 Aromastoffe weisen auf verdorbene Früchte hin.
  • Fußnote 8 Ananasaroma beim Rückverdünnen nicht wieder hergestellt.
  • Fußnote 9 Synthetische (naturidentische) Aromastoffe nachgewiesen.
  • Fußnote 10 Inhaltsstoffe nachgewiesen, die für Äpfel typisch sind, aber in einem Ananassaft nicht enthalten sein dürfen.
  • Fußnote 11 Äpfelsäure nachgewiesen, die nicht aus dem Ananassaft stammt und deshalb nicht enthalten sein darf.
  • Fußnote 12 Da das Produkt gegen die Fruchtsaft-Verordnung verstößt, ist die Bezeichnung „Ananassaft“ irreführend; seine Deklaration ist daher „mangelhaft".
  • Fußnote 13 Hoher Kadmiumgehalt (0,021 mg/l).
  • Fußnote 14 Laut Anbieter inzwischen mit neuer Rezeptur angeboten.
  • Fußnote 15 Laut Anbieter Produkt inzwischen mit neuer Verpackung angeboten.
  • Fußnote 16 Laut Anbieter inzwischen mit geänderten Etiketten angeboten.
  • Fußnote 17 Laut Anbieter Produkt ab Sommer 2003 nicht mehr im Angebot.
  • Ausgewählt, geprüft, bewertet
 
Gesamt-
zucker
in g
11,5
Physio-
logischer Brenn-
wert
in kJ (kcal)
214 (50)
L-Askorbin-
säure (Vitamin C)
in mg
3,6
  • Information: Vorhanden
  • Information: Nicht vorhanden
  • Reihenfolge: Bei gleicher Note nach Alphabet.
    Prozentangaben:
    Gewichtungsanteil am test-Qualitätsurteil.
  • MW = Mehrweg.
    EW = Einweg.
  • Anmerkung Führt zur Abwertung (siehe „Ausgewählt, geprüft, bewertet“).
  • Fußnote 1 Aus der kostengünstigsten Angebotsform berechnet.
  • Fußnote 2 Im Sinne der Fruchtsaft-Verordnung. Fruchtsaft muss die charakteristische Farbe, das charakteristische Aroma und den charakteristischen Geschmack der Frucht, aus der er stammt, haben.
  • Fußnote 3 Im Sinne der Fruchtsaft-Verordnung. Zur Herstellung von Fruchtsaft dürfen nur frische, gesunde und reife Früchte verwendet werden. Die Verwendung verdorbener Früchte zur Saft- und Aromagewinnung ist nicht erlaubt.
  • Fußnote 4 Im Sinne der Fruchtsaft-Verordnung. Beim Konzentrieren von Fruchtsäften entweichen flüchtige Aromastoffe. Beim Rückverdünnen muss das Aroma mithilfe der flüchtigen Aromastoffe, die beim Konzentrieren des ursprünglichen Fruchtsaftes oder von Säften derselben Fruchtart aufgefangen worden sind, wiederhergestellt werden (Rearomatisierung).
  • Fußnote 5 Im Sinne der Fruchtsaft-Verordnung. Synthetische (naturidentische) Aromastoffe dürfen in Fruchtsäften nicht enthalten sein.
  • Fußnote 6 Für Direktsaft untypisches Aromaspektrum.
  • Fußnote 7 Aromastoffe weisen auf verdorbene Früchte hin.
  • Fußnote 8 Ananasaroma beim Rückverdünnen nicht wieder hergestellt.
  • Fußnote 9 Synthetische (naturidentische) Aromastoffe nachgewiesen.
  • Fußnote 10 Inhaltsstoffe nachgewiesen, die für Äpfel typisch sind, aber in einem Ananassaft nicht enthalten sein dürfen.
  • Fußnote 11 Äpfelsäure nachgewiesen, die nicht aus dem Ananassaft stammt und deshalb nicht enthalten sein darf.
  • Fußnote 12 Da das Produkt gegen die Fruchtsaft-Verordnung verstößt, ist die Bezeichnung „Ananassaft“ irreführend; seine Deklaration ist daher „mangelhaft".
  • Fußnote 13 Hoher Kadmiumgehalt (0,021 mg/l).
  • Fußnote 14 Laut Anbieter inzwischen mit neuer Rezeptur angeboten.
  • Fußnote 15 Laut Anbieter Produkt inzwischen mit neuer Verpackung angeboten.
  • Fußnote 16 Laut Anbieter inzwischen mit geänderten Etiketten angeboten.
  • Fußnote 17 Laut Anbieter Produkt ab Sommer 2003 nicht mehr im Angebot.
  • Ausgewählt, geprüft, bewertet

Weitere Angebote