09.11.2011

Alten­pflege für Quer­einsteiger: Wild­wuchs beim Kurs­angebot

Kurse Betreuung: Assistent nach §87b

Betreuungs­kräfte nach Paragraf 87b (11. Sozialgesetz­buch, Pflege­versicherungs­gesetz) arbeiten als zusätzliche Kräfte in Pfle­geheimen. Sie sollen die Lebens­qualität demenziell erkrankter Menschen verbessern, ihnen im Alltag helfen und sie akti­vieren. Zu den Aufgaben gehören Malen, Basteln und Singen ebenso wie Spazieren­gehen oder Begleitung bei Arzt­besuchen. Die Pflegekassen finanzieren für etwa 25 Bewohner einen Betreuungs­assistenten.

  • Synonyme: Alltags­begleiter, Betreuungs(fach)kraft, Betreuungs­assistent, Alten­betreuerhelfer, Seniorenbetreuer. Die Bezeichnungen werden oft mit dem Zusatz nach Paragraf 87b (SGB XI) benutzt.
  • Ausbildungs­dauer: Etwa 4 Monate.
  • Abschluss: Die Qualifikation orientiert sich an den bundes­weit einheitlichen Richt­linien der gesetzlichen Krankenkassen. Sie beinhaltet eine Weiterbildung von etwa 240 Stunden. Es gibt keine direkte berufliche Weiter­entwick­lungs­möglich­keit. Zertifikat des Bildungs­trägers.
  • Einkommen: Etwa 1 300 bis 1 700 Euro monatliches Brutto­gehalt. Viele Jobs auf 400-Euro-Basis. Es gibt große regionale Unterschiede.
  • Förderung: Bildungsgutschein.
  • Voraus­setzungen: Keine besonderen Zugangs­voraus­setzungen. Kontakt­freudig­keit, Empathie und Freude am Umgang mit älteren Menschen sollten vorhanden sein.
  • Ausbildungs­stätten: Private Bildungs­anbieter, Wohl­fahrts­verbände.
  • Besonderheiten: Etwa ein Drittel der Kurse gibt es als Kombination, besonders häufig mit der Kurz­qualifizierung Pflege, mit Kursen für die Betreuung Sterbender, Haus­wirt­schaft oder Computer, oder auch mit dem Erwerb des Führer­scheins.
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