19.12.2002

Ärztliche Behandlungsfehler: Recht mit Risiko

Unser Rat

Wollen Sie gegen einen mutmaßlichen Behandlungsfehler vorgehen, sollten Sie sich zunächst bei der Patientenberatung der Verbraucherzentralen (vor allem Hamburg und Berlin) sowie von Selbsthilfevereinigungen beraten lassen.Sprechen Sie auch mit dem Arzt. Wer Schmerzensgeld sofort vor Gericht erstreiten will, muss mit jahrelangen und teuren Streitereien mit ungewissem Ausgang rechnen. Bei einem Strafverfahren ist es in der Regel schwer, eindeutige Gutachterstimmen zu erhalten. Wegen des Schmerzensgeldes muss sich ohnehin ein Zivilprozess anschließen.

Wer sofort klagt, verbaut sich auch den Weg zu den Schiedsstellen: Der Ausgang ist hier zwar ebenfalls ungewiss (nur etwa ein Drittel der Fälle zugunsten der Patienten, beim Medizinischen Dienst der Kassen etwa ein Viertel), doch sie dauern nicht so lange. Patienten erhalten das Schmerzensgeld schneller, wenn sich alle Seiten einig sind. Wenn nicht, steht der Klageweg noch offen.

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