Endlich soll es Abofallen an den Kragen gehen. Ein neues Gesetz, das im April in Kraft treten soll, legt fest: Ein Kaufvertrag im Internet kommt nur zustande, wenn der Kunde einen Button klickt, der besagt, dass dies Kosten auslöst. Der Button muss gut lesbar und unmissverständlich sein, etwa: „Zahlungspflichtig bestellen“. So will der Gesetzgeber Abofallen aushebeln. Sie bieten Inhalte an, die im Internet üblicherweise gratis sind, verstecken aber klein gedruckt einen Preis: oft 8 Euro monatlich auf zwei Jahre, insgesamt 192 Euro. Die Seiten sind so geschickt gestaltet, dass bereits 5,4 Millionen Surfer hereingefallen sind. Monatlich gehen rund 22 000 Beschwerden bei den Verbraucherzentralen ein.
Tipp: Wer hereingefallen ist, sollte nicht zahlen. Eine Übersicht von Abofallen finden Sie unter www.vzbv.de, Suchwort „Übersicht“, Musterwiderspruch des Verbraucherministeriums unter www.bmelv.de, Suche „Musterwiderspruch“.
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