Seit dem vergangenen Jahr gilt für drei- und vierräderige Spaßautos, den Trikes und Quads, wie für jedes andere Auto auch: Im Rahmen der regelmäßigen Hauptuntersuchung muss die Schadstoffkonzentration in den Abgasen gemessen werden. Je nachdem, wie viele Räder das Fahrzeug hat, gelten unterschiedliche Vorschriften. Trikes brauchen erst ab 400 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht eine Abgasuntersuchung (AU), von den Quads nur diejenigen, die als Personenkraftwagen (Pkw) zugelassen sind. Das steht im zugehörigen Fahrzeugbrief im Feld J. Die Schlüsselnummer beginnt dann mit einem M oder einer 01.
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