Eigenheimbesitzer dürfen einen Holzofen betreiben, auch wenn das den Nachbarn stört. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Az. 1 A 10876/09.OVG). Es wies damit die Klage eines Nachbarn zurück, der erreichen wollte, dass die Behörden den Ofen im Nebenhaus stilllegen. Da der Holzofen den gesetzlichen Anforderungen entspreche, dürfe er befeuert werden – auch täglich. Für den Schutz vor Abgasen muss der Nachbar selbst sorgen.
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