Zurück zum Artikel

Getrennte Veranlagung spart Steuern

08.07.2003
Eine 45-jährige Ehefrau erhält nach 20 Jahren Beschäftigung 70 000 Euro Abfindung für den Verlust ihres Arbeitsplatzes. Davon sind nur 8 181 Euro steuerfrei, 61 819 Euro sind steuerpflichtig. Ohne die Abfindung hat die Ehefrau für 2002 ein Einkommen von 20 000 Euro zu versteuern. Ihr Ehemann kommt auf 120 000 Euro. Machen sie für 2002 getrennte Steuererklärungen (Einzelveranlagung), zahlen sie 6 891 Euro Steuern weniger.
Zusammen­-
veranlagung
Einzelveranlagung
Ehefrau
Einzelveranlagung
Ehemann
1. Schritt: Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ohne Abfindung
Einkommen ohne Abfindung 140 000 Euro 20 000 Euro 120 000 Euro
Darauf Steuer 48 156 Euro 3 235 Euro 48 330 Euro
2. Schritt: Ein Fünftel des steuerpflichtigen Teils der Abfindung wird addiert
+ 1/5 von 61 819 Euro 12 364 Euro 12 364 Euro -
Steuerpflichtig 152 364 Euro 32 364 Euro -
Darauf Steuer 54 164 Euro 7 255 Euro -
3. Schritt: Ermittlung der zu zahlenden Steuer
Differenz aus Schritt 2 und 1 6 008 Euro 4 020 Euro -
x 5 30 040 Euro 20 100 Euro -
+ Steuer ohne Abfindung 48 156 Euro 3 235 Euro 48 330 Euro
= Steuer 78 196 Euro 23 335 Euro 48 330 Euro
+ Solidaritätszuschlag 4 301 Euro 1 283 Euro 2 658 Euro
= Gesamtsteuer 82 497 Euro 24 618 Euro 50 988 Euro
Steuerersparnis Bei getrennter Veranlagung zahlt das Ehepaar nur 75 606 Euro (24 618 Euro + 50 988 Euro). Ihre Ersparnis gegenüber der gemeinsamen Veranlagung beträgt 6 891 Euro (82 497 Euro - 75 606 Euro).
Zurück zu: Startseite Meldung