19.12.2011

2012: Das alles ist neu

Arbeitslosenversicherung: Doppelte Beiträge

Für wenig Geld gegen Arbeitslosigkeit versichert – das ist längst vorbei. Die Beiträge für freiwillig arbeitslosenversicherte Selbstständige verdoppeln sich 2012 erneut und werden damit nach der Erhöhung von Anfang 2011 noch mal deutlich teurer.

Schlechte Nachrichten per Post

Rund 175 000 Selbstständige haben in den vergangenen Wochen Post von der Bundesagentur für Arbeit bekommen. Inhalt des Briefes: 2012 steigt der monatliche Beitrag zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung auf 78,75 Euro in den alten, beziehungsweise 67,20 Euro in den neuen Bundesländern. 2011 waren es noch rund 34 Euro (West) und 38 Euro (Ost), 2010 zahlten Selbstständige monatlich nur 18 beziehungsweise 15 Euro. Damit hat sich der Beitrag innerhalb von zwei Jahren vervierfacht.

Das Arbeitslosengeld für Selbstständige

Als arbeitslos gilt, wer kaum Aufträge hat und weniger als 15 Wochenstunden arbeitet. Die Arbeitsagentur zahlt dann Arbeitslosengeld I – in der Regel muss der Versicherte dafür aber in den letzten zwei Jahren für zwölf Monate Beiträge gezahlt haben. Die Höhe des Geldes richtet sich nach der Steuerklasse, danach, ob der Versicherte Kinder hat und ob er in Ost- oder Westdeutschland lebt – vor allem aber nach seiner Qualifikation. Selbstständige Arbeitslose dürfen neben dem Arbeitslosengeld noch bis zu 165 Euro hinzuverdienen. Darüber hinausgehende Einnahmen werden vom Arbeitslosengeld abgezogen.

Nicht alle können sich versichern

Selbstständige werden nur in die Versicherung aufgenommen, wenn sie zuvor angestellt waren. Sie müssen zu Beginn der Selbstständigkeit in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate Beiträge gezahlt haben. Auch wer bereits Arbeitslosengeld I bezieht und den Sprung in die Selbstständigkeit wagt, bleibt auf Wunsch versichert. Wer noch nie mit der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung zu tun hatte, bleibt außen vor.

Schutz mit Tücken

Achtung: Das Arbeitslosengeld dürfen Versicherte im Laufe der Selbstständigkeit nur zweimal beantragen. Außerdem verpflichten sich die Versicherten, mindestens fünf Jahre in der Versicherung zu bleiben und Beiträge zu zahlen.

Weitere Informationen zur Selbstständigkeit, finden Sie im Finanztest Spezial Selbstständige.

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