19.12.2011

2012: Das alles ist neu

Familie und Kinder: Pflegezeit und Kindergeld

2012 Special

Arbeitnehmer können jetzt bis zu zwei Jahren Teilzeit arbeiten, um einen nahen Angehörigen zu pflegen. Für den Bezug von Kindergeld bei erwachsenen Kindern ist letztmalig der Verdienst der Kinder relevant.

Zwei Jahre Teilzeit für Pflege möglich

Arbeitnehmer können ab Januar 2012 ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Wochenstunden reduzieren, um einen nahen Angehörigen zu pflegen. Das geht, wenn der Arbeitgeber zustimmt. In der Familienpflegezeit zahlt der Arbeitgeber neben dem Teilzeitlohn einen Ausgleich für die Hälfte der Gehaltseinbuße. Nach der Pflege muss der Mitarbeiter so lange zum reduzierten Gehalt Vollzeit arbeiten, bis die Firma ihren Ausgleich wieder drin hat.

Schon bisher können Angehörige für akute Pflegefälle sofort zehn Tage freinehmen, um etwa einen ambulanten Pflegedienst zu organisieren. Ist der Angehörige bereits wenigstens in Pflegestufe I eingestuft, kann ein Angehöriger bis zu sechs Monate Pflegezeit beim Arbeitgeber schriftlich beantragen. Auf diese beiden Varianten der Pflegezeit haben Angehörige anders als auf die Familienpflegezeit einen gesetzlichen Anspruch. Die sechsmonatige Pflegezeit bekommen allerdings nur Mitarbeiter in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten.

...weitere Informationen finden Sie im Artikel „Pflegezeit - Bald 2 Jahre Auszeit möglich“ aus test 10/2011.

Kindergeld für erwachsene Kinder

Für Eltern von Kindern zwischen 18 und 25 kommt es bei Kindergeld oder Kinderfreibetrag für das Jahr 2011 letztmalig auf die eigenen Einkünfte und Bezüge der Kinder an. Diese dürfen nicht höher als 8 004 Euro liegen, ansonsten wird das Kindergeld zurückgefordert.

...mehr zu diesem Thema lesen Sie in der Meldung „Kindergeld für erwachsene Kinder“.

Lesen Sie auf der nächsten Seite: Rente und Testament

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