Rente und Testament: Altersgrenzen bei geförderter und gesetzlicher Rente
Aus staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen, die ab 2012 neu abgeschlossen werden, darf die Rente frühestens mit 62 Jahren fließen. Dazu beginnt im kommenden Jahr der Countdown für die Rente mit 67.
Riester-Rente aus Neuverträgen erst ab 62 Jahre
Aus staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen, die ab 2012 neu abgeschlossen werden, darf die Rente frühestens mit 62 Jahren fließen. Dies gilt sowohl für die Riester-Rente als auch für die Rürup-Rente und die ebenfalls staatlich geförderte betriebliche Altersvorsorge.
Der Rentenbeginn wird verschoben, weil auch das gesetzliche Rentenalter steigt. Die stufenweise Anhebung des gesetzlichen Rentenalters auf 67 Jahre beginnt im kommenden Jahr (siehe „Rente mit 67“). Auch Sparer, die eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen haben, müssen künftig zwei Jahre länger warten, bis sie an ihr Geld kommen. Wenn der Kunde das Kapital zur Hälfte steuerfrei erhalten will, geht das ebenfalls frühestens mit 62 Jahren und nur, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft.
Tipp: Schließen Sie nicht überhastet noch vor dem Jahreswechsel einen Vertrag ab. Ein schlechtes Produkt verschlingt viel Geld. Mehr zu den Themen Riester- und Rürup-Rente finden Sie unter:
Die Riester-Tests von Finanztest
Rürup-Sparformen im Check
Rente mit 67: Ab 2012 später in Rente
Im kommenden Jahr beginnt der Countdown für die Rente mit 67. Das Rentenalter wird stufenweise angehoben.
Jahrgang 1947 bis 1957. Wer 1947 geboren ist, kann im Jahr 2012 nicht mit 65 Jahren in Regelaltersrente gehen, sondern erst mit 65 Jahren und einem Monat. Jeder folgende Jahrgang bis zum Geburtsjahrgang 1957 muss jeweils einen Monat dranhängen (siehe Grafik).
Jahrgang 1958 bis 1964. Der Jahrgang 1958 soll bis zum Alter von 66 Jahren arbeiten, die folgenden Jahrgänge bis 1963 jeweils zwei Monate mehr als der vorhergehende. „Rente mit 67“ heißt es dann wirklich für die Jahrgänge ab 1964. Die ersten, die davon betroffen sind, werden im Jahr 2031 in den Ruhestand gehen.
Ausnahmen. Versicherte, die 45 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben, können weiterhin mit 65 ohne Abschläge in Rente gehen. Mit 63 Jahren können alle, die mindestens 35 Jahre pflichtversichert waren, in Rente gehen, wenn sie Abschläge in Kauf nehmen. Schwerbehinderte Menschen können noch mit 63 Jahren abschlagfrei in Rente gehen, wenn sie 1951 oder früher geboren wurden, danach nur noch mit Abschlägen. Mehr Informationen dazu unter www.test.de/rente-mit-67.
Zentrale Verwaltung: Testamentsregister
Ab 2012 betreibt die Bundesnotarkammer das Zentrale Testamentsregister für Deutschland. Darin wird vermerkt, wo ein Testament verwahrt wird. So kann das Nachlassgericht schnell und vor allem richtig entscheiden. Details gibt es unter www.testamentsregister.de.
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