In der ersten Hälfte des Jahres 2008 soll die Mindesteinlage einer GmbH auf 10 000 Euro gesenkt werden. Bislang muss sie mindestens 25 000 Euro betragen. Nur für diese Summe haftet der Unternehmer im Regelfall, wenn die Firma insolvent wird. Möglich sein soll auch eine „Mini-GmbH“ mit einer Einlage von nur 1 Euro. Dafür muss der Unternehmer aber einen Teil des Gewinns für den Aufbau des Gesellschaftskapitals verwenden.
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