Seit dem 15. August 2003 gilt das neue 0190-Gesetz. Es setzt Abzockern Grenzen. Die Verbindung über 0190-Nummern darf nun höchstens zwei Euro pro Minute kosten. Nach einer Stunde muss die Leitung automatisch getrennt werden. Höchstpreis pro Stunde also: 120 Euro. Ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch kein wirksamer Schutz.
Dialer nur noch mit Zulassung
Abzocken im großen Stil, das erreichten Betrüger immer wieder mit so genannten Dialern. Die automatischen Einwählprogramme installieren sich auf privaten Computern und wählen teure Servicenummern an. Meist unbemerkt und ungewollt. Schon die Vorschau auf eine Email oder der Besuch einer Internetseite kann die Installation eines Dialers starten. Hier bringt das neue 0190-Gesetz mehr Schutz: Dialer müssen in Zukunft von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post zugelassen werden. Das soll Abzocker abschrecken.
Unterbrechung nach einer Stunde
Die Telefongesellschaften werden dafür sorgen, dass die teuren Verbindungen nach spätestens einer Stunde getrennt werden. Für Dialer allerdings kein großes Problem: Die Software kann die Verbindung später neu aufbauen. Ein Schwachpunkt am 0190-Gesetz: Es gilt nur für so genannte Mehrwertdienste mit den Vorwahlen 0190 und 0900. Die Servicenummern der Auskunftsdienste (Vorwahl 118) und Teledienste (Vorwahl 137) bleiben außen vor. Auch diese Nummern sind nicht billig und können missbraucht werden.
Pauschaltarif mit Limit
Besser geschützt ist der Verbraucher in Zukunft vor unverschämten Pauschaltarifen. Für die Vorwahl 0 190 0 gab es bisher keine Preisbeschränkung. Schon eine Verbindung von einer Sekunde konnte mit mehreren hundert Euro berechnet werden. Das ist vorbei: Die neue Obergrenze für Pauschaltarife beträgt 30 Euro. Das trifft freilich auch seriöse Anbieter: Die wollten die 0 190 0-Vorwahl für die Abrechnung exklusiver Dienstleistungen nutzen. Auch das geht nicht mehr.
Abzocker finden
Die Abzocker hinter den teuren Rufnummern finden: Das war schon immer ein Problem. Die Telefongesellschaften vermieten die Rufnummern an Subunternehmen. Auch die setzen wieder Subunternehmen ein. Betrüger und Abzocker können sich am Ende dieser Kette recht gut verstecken. Im Zweifelsfall weiß der Kunde noch nicht einmal, über welche Telefongesellschaft die teure Servicenummer geschaltet wird.
Suchmaschine zeigt Betreiber
Hier hilft die Suchmaschine der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. Sie zeigt, welche Telefongesellschaft hinter welcher 0190– oder 0900-Nummern steckt. Wenns Ärger gibt, kann sich der Kunde so direkt an den Anbieter wenden. Die Suchmaschine kennt allerdings nur die Telefongesellschaft. Nicht den eigentlichen Anbieter der Dienstleistung. Den muss der Kunde dann bei der Telefongesellschaft erfragen. Im Gestrüpp von Sub- und Sub-Sub-Unternehmen ein schwieriges Unterfangen.
Mehr Kontrolle geplant
Immerhin soll die Regulierungsbehörde in Zukunft genauer über den Gebrauch der Servicenummern wachen. Die Behörde kann den Anschluss abklemmen, wenn ein Anbieter seine Rufnummer missbraucht. Auch Geldstrafen sind möglich: Bis zu 100.000 Euro für überführte Betrüger. In Zukunft müssen alle Anbieter ihre Preise ansagen. Gleich zu Beginn des Gesprächs. Faxabrufdienste müssen zumindest die Seitenzahl nennen. Auch Dialer sollen über die Basiskosten informieren. Für die technische Umsetzung gibt es noch etwas Zeit: Die Vorschrift gilt im Festnetz ab Februar 2004, für Mobilfunknetze erst ab August 2004. Die Preisansagen müssen kostenlos sein.
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