Das Hamburger Landgericht hat der Firma GoodLines per einstweiliger Verfügung untersagt, unseriöse Faxversender zu unterstützen. Neu daran ist, dass damit der Vermieter der 0190-Nummer gestoppt wurde, nicht der Faxversender (Az. 312 O 165/03). Bisher bleiben Verbraucher, die den Urheber des Fax-Mülls finden wollen, meist bei solchen Vermietern hängen. Sie nehmen große Kontingente ab, zum Beispiel von der Telekom, und vermieten sie an einzelne Firmen weiter. „Wir sind nur der Vermieter, unser Kunde sitzt in Polen“, heißt es dann etwa. Das schreckt von einer Klage ab.
GoodLines muss nun dafür sorgen, dass sein Kunde keine Fax-Spams mehr verschickt. Rechtsanwalt Raoul Sandner aus Hamburg, der den Richterspruch erstritt, meint, dass sich das auch auf andere Vermietfirmen übertragen lässt: „Es kann nicht sein, dass sie an den Gewinnen mitverdienen, aber ihre Verantwortung auf die Mieter abwälzen.“
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